Hey, du Kreativkopf, wenn du auf OnlyFans oder F2F Friends2Follow abräumst, solltest du ein paar formale Dinge klären. Klingt nervig, ich weiß, aber es ist nicht so schlimm, wie es klingt!
Du bist selbstständig? Dann ab zum Gewerbeamt!
Ganz egal, ob du mit deinen heißen Fitness-Tipps oder den neuesten Fashion-Hacks Geld scheffelst – wenn du damit Kohle verdienst, giltst du meistens als selbstständig. Und das bedeutet in den meisten Fällen: Gewerbeschein holen! Warum? Weil das Finanzamt sehen will, dass du ernsthaft planst, Geld zu verdienen (ja, auch wenn du nebenbei noch Merch an die Frau oder den Mann bringst).
Steuerkram – weniger spooky als gedacht
Mach dich auf den Weg zum Finanzamt und schnapp dir den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Da trägst du ein, was du so treibst und wie viel du damit voraussichtlich verdienen wirst. Das hilft dem Finanzamt, dich richtig einzuschätzen und deine Steuern festzulegen.
Künstler oder Coach? Vielleicht bist du ja freiberuflich!
Falls du in deiner OnlyFans- oder F2F-Karriere künstlerisch oder als Coach unterwegs bist, könnte es sein, dass du als Freiberufler:in durchgehst. Das wäre ein echter Glücksfall, denn dann kannst du die Gewerbesteuer knicken und kommst mit einfacher Buchführung durch deine Steuererklärung. Aber Achtung: Nicht jeder wird automatisch als Freiberufler:in anerkannt. Check mal die offiziellen Berufsbilder im Einkommensteuergesetz und halte Ausschau nach Urteilen des Bundesfinanzhofs, die könnten dir weiterhelfen.
OnlyFans und die liebe Steuer
Verdienst du mehr als 24.500 Euro im Jahr? Dann sag „Hallo“ zur Gewerbesteuer. Aber alles darunter? Kein Thema, bist du von der Steuer befreit. Umsatzsteuer wird ab einem Jahresumsatz von 22.000 Euro fällig. Aber: Wenn du im Vorjahr weniger als 22.000 Euro verdient hast und dieses Jahr nicht über 50.000 Euro kommst, gibt’s die Kleinunternehmer-Regelung, die dich von der Gewerbe- und Umsatzsteuer befreit.
Wichtiger Hinweis zu F2F und OnlyFans
Ein frisches Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat entschieden: F2F- und OnlyFans-Creator:innen müssen keine Umsatzsteuer abführen. Früher musste OnlyFans das für dich regeln, aber das ist Geschichte. Jetzt ist die Plattform selbst dran. Hast du in der Vergangenheit zu viel gezahlt, kannst du das zurückfordern. Mein Tipp: Halte Rücksprache mit deinem Finanzamt und sorge für klare Verhältnisse.
Also, pack es an! Ein bisschen Papierkram hier und da, und dann kannst du dich voll und ganz auf deine kreative Karriere konzentrieren. Viel Erfolg!