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F2F Steuern: Umsatzsteuer, Self-Billing und DAC7 für EU-Creator

Was F2F bei Steuerdaten, Umsatzsteuer, Self-Billing und DAC7 von EU-Creatorn benötigt – und was du organisatorisch beachten solltest.

1 Min. LesezeitAktualisiert: 12. September 2026

Wer über F2F Einnahmen erzielt, sollte Steuerdaten nicht erst dann prüfen, wenn eine Auszahlung blockiert wird. Für EU-Creator spielen insbesondere Umsatzsteuerangaben und DAC7-Meldepflichten eine Rolle.

Warum F2F Steuerdaten abfragt

F2F ist in den Niederlanden ansässig und verarbeitet Creator-Einnahmen nach den dort und in der EU geltenden Regeln. Je nach Status und Land können Umsatzsteuer-ID, Steuer-ID oder andere Identifikationsdaten erforderlich sein.

Self-Billing verstehen

F2F beschreibt ein Self-Billing-Verfahren, bei dem die Plattform Abrechnungsdokumente auf Basis deiner Einnahmen erstellt. Prüfe diese Dokumente regelmäßig und gleiche sie mit deinen Auszahlungen ab.

DAC7 betrifft Plattform-Meldedaten

DAC7 verpflichtet Plattformen in der EU zu zusätzlichen Melde- und Identifikationsprozessen. Welche Nummer einzutragen ist, hängt davon ab, ob du privat oder über ein Unternehmen tätig bist und in welchem Land du steuerlich ansässig bist.

Auszahlungen und fehlende Angaben

Unvollständige Steuerdaten können laut F2F den Kontozugriff oder Auszahlungen beeinträchtigen. Halte deshalb Unternehmensform, Wohnsitz und Steuerinformationen aktuell.

Wichtig: keine Steuerberatung

Dieser Guide erklärt den F2F-Prozess, ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung. Bei Fragen zur eigenen Umsatzsteuer- oder Einkommensteuerpflicht solltest du einen qualifizierten Berater in deinem Land einbeziehen.